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Herzlich Willkommen bei der Landesarbeitsgemeinschaft! (gegr. 1986)

Mit der Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1990 (1. JGGÄndG) wurden die sogenannten Neuen Ambulanten Maßnahmen in den Sanktionskatalog des JGG aufgenommen. Bei diesen ambulanten sozialpädagogischen Angeboten handelt es sich um den Sozialen Trainingkurs, die Betreuungsweisung, den Täter-Opfer-Ausgleich und die pädagogisch betreuten Arbeitsweisungen.

Kriminologische Untersuchungen hatten verdeutlicht, dass freiheitsentziehende Maßnahmen keine adäquate Reaktion auf Jugendkriminalität darstellen.
Diese führen zur Verfestigung der kriminellen Karriere: Die Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen werden eingeschränkt und die positiven sozialen Kontakte reduzieren sich. In vielen Fällen beginnen die jungen Menschen sich selbst als Außenseiter oder als „kriminell“ anzusehen und bestätigen mit ihren Handlungen dieses Bild.

Ambulante sozialpädagogische Angebote stoppen diesen Prozess. Sie tragen zu einer Verringerung freiheitsentziehender Sanktionen bei und reagieren angemessen – das heißt pädagogisch - auf Straftaten junger Menschen. Insofern orientieren sie sich am Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts.

 

   
 
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