AUFGABEN

  • Vertretung gemeinsamer übergreifender Anliegen der Träger ambulanter Angebote in Niedersachsen
  • Hinwirkung auf eine Verringerung stationärer Rechtsfolgen nach dem JGG zugunsten Ambulanter
  • Beratung der Mitglieder und anderer fachverwandter Einrichtungen bspw. in Fragen der Finanzierung und Neuprojektierung
  • Förderung der Kommunikation und Kooperation zwischen den Einrichtungen sowie mit anderen Berufsgruppen der Jugendstrafrechtspflege - insbesondere mit der Jugendgerichtshilfe, dem Jugendgericht und der Jugendstaatsanwaltschaft
  • Ansprechpartnerin für Verbände der Jugendhilfe, der Jugendkriminalrechtspflege, für die relevanten Ministerien sowie für Landes- und Kommunalpolitiker/innen.
   
 
  Die LAG arbeitet mit den Landesbehörden zusammen