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AUFGABEN
- Vertretung gemeinsamer übergreifender Anliegen der Träger ambulanter Angebote in Niedersachsen
- Hinwirkung auf eine Verringerung stationärer Rechtsfolgen nach dem JGG zugunsten Ambulanter
- Beratung der Mitglieder und anderer fachverwandter Einrichtungen bspw. in Fragen der Finanzierung und Neuprojektierung
- Förderung der Kommunikation und Kooperation zwischen den Einrichtungen sowie mit anderen Berufsgruppen der Jugendstrafrechtspflege - insbesondere mit der Jugendgerichtshilfe, dem Jugendgericht und der Jugendstaatsanwaltschaft
- Ansprechpartnerin für Verbände der Jugendhilfe, der Jugendkriminalrechtspflege, für die relevanten Ministerien sowie für Landes- und Kommunalpolitiker/innen.
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Die LAG arbeitet mit den Landesbehörden zusammen |
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